Die Rahmenvereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren) zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung schreibt in § 4 Abs. 1 bei Eingriffen nach § 115 b SGB V für die unmittelbare Assistenz – falls keine ärztliche Assistenz erforderlich ist – mindestens eine qualifizierte Mitarbeiterin oder einen qualifizierten Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf oder im Beruf MFA vor.
Das Musterfortbildungscurriculum „Ambulantes Operieren“ der Bundesärztekammer aus dem Jahr 1997 wurde aktualisiert und inhaltlich neu gewichtet. Insbesondere wurde das 24 UE umfassende Musterfortbildungscurriculum der Bundesärztekammer „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ als verpflichtender Bestandteil festgelegt und in das Curriculum integriert.
Themen
Modul 1 Rechtliche Grundlagen
Modul 2 Medizinische und strukturelle Grundlagen Modul 3 Perioperatives Management Modul 4 Infektionsprophylaxe Modul 5 Medizinprodukte in der Anwendung Modul 6 Umgang mit Patienten und Angehörigen Modul 7 Patientenbeobachtung Modul 8 Best Practice Modul 9 Medizinprodukteaufbereitung gemäß Musterfortbildungscurriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ der Bundesärztekammer siehe Hinweins
Termine
Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte und Angehöriger anderer Medizinischer Fachberufe
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der curricularen Fortbildung „Ambulantes Operieren“ setzt eine mindestens 12-monatige Tätigkeit in einer ambulant operierenden Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung voraus.
Hinweis
Die Module 1-4 sowie 6 und 7 entsprechen inhaltlich und vom Umfang dem Musterfortbildungscurriculum "Ambulante Anästhesie" für MFA und sind wechselseitig anrechnungsfähig.
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
Das Curriculum „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“ (24 UE) der Bundesärztekammer muss gesondert nachgewiesen werden und ist nicht Bestandteil dieses Fortbildungskurses. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet dieses Curriculum regelmäßig an.
Förderungsmöglichkeit:
Bildungsscheck
bildungsscheck.nrw.de
Bitte beachten Sie, dass nur Bildungschecks, die vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Beginn einer vorgeschalteten eLearning-Phase eingereicht werden, gültig sind und anerkannt werden.
eLearningzeiten
26.10. bis 15.11.2026
02.01. bis 18.01.2027
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt den Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums das Zertifikat "Ambulantes Operieren" aus.