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13.02.2026 - 27.06.2026 #5755

Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde

Wissenschaftliche Leitung

Prof. Dr. med. Nicole Eter

Beschreibung

Medizinische Fachangestellte sind aufgrund der laut Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte nicht von vornherein für die Assistenz beim ambulanten Operieren in der Augenheilkunde ausreichend qualifiziert. In den ambulant operierenden Einrichtungen besteht allerdings ein wachsender Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden, so dass durch eine Fortbildungsmaßnahme die entsprechenden qualifikatorischen Voraussetzungen zu schaffen sind, die über das "learning by doing" oder vereinzelte Fortbildungen hinausgehen. Wegen der großen quantitativen Bedeutung ambulanter ophthalmologischer Operationen, z. B. der Kataraktchirurgie, ist eine systematische Einführung für Medizinische Fachangestellte in dieses neue Aufgabengebiet sinnvoll, um den Ansprüchen an die Sicherung und Förderung der Strukturqualität beim ambulanten Operieren zu entsprechen.

Das Curriculum umfasst einen 96-stündigen theoretischen Teil und ein 24-stündiges Praktikum, das in bis zu 2 Einrichtungen der augenärztlichen Versorgung absolviert werden muss. Die Einrichtungen müssen auf die Behandlung des vorderen und hinteren Augenabschnittes spezialisiert sein.

Themen

Modul 1 
Grundlagen der Augenheilkunde
Modul 2
Instrumente, Geräte und Materialkunde
Modul 3 
Mitarbeit bei augenärztlichen Operationen
Modul 4 
Peri- und intraoperative Patientenbetreuung
Modul 5 
Spezielle augenärztliche Operationen
Modul 6
Hygiene
Modul 7 
Medikamente
Modul 8 
Anästhesieverfahren und Notfälle
Modul 9
Verwaltung, Organisation, Dokumentation
Modul 10
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Modul 11
Recht und Arbeitsschutz

insgesamt 96 Unterrichtsstunden (Modul 1-11) sowie
insgesamt 24 Unterrichtsstunden Praktika in bis zu 2 Einrichtungen der augenärztlichen Versorgung
 
 
Wissenschaftliche Leitung 
Prof. Dr. med. Nicole Eter, Direktorin der Klinik für Augenheilkunde Münster
 
Organisatorische Leitung 
Christoph Ellers, Leiter Ressort Fortbildung der ÄKWL, Münster

Termine

Zielgruppe

Medizinische Fachangestellte, Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmende dieser Veranstaltung müssen

- eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder die               Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf
  
 und

- eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit in einem ambulanten Augen-OP nachweisen.

Hinweis

Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.

Neben dem fachlichen Teil dienen Praktika in bis zu 2 Einrichtungen der augenärztlichen Versorgung der Anwendung des Gelernten. Die Einrichtungen müssen auf die Behandlung des vorderen und hinteren Augenabschnittes spezialisiert sein.
 
Förderungsmöglichkeit:
  • Bildungsscheck 
bildungsscheck.nrw.de
 
Bitte beachten Sie, dass nur Bildungschecks, die vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Beginn einer vorgeschalteten eLearning-Phase eingereicht werden, gültig sind und anerkannt werden.

Abschluss/Lernerfolgskontrolle

Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung abgeschlossen.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt den Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums das Zertifikat "Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde" aus.

Kooperationspartner

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Klinik für Augenheilkunde des Univsitätsklinikums Münster statt. 
 

Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde

Lernplattform ILIAS
13.02.2026 - 27.06.2026
Mitglied der Akademie 2.299,00 €
Nichtmitglied der Akademie 2.655,00 €
Arbeitslos/Elternzeit 1.959,00 €
VMF-Mitglied 2.299,00 €
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Kontakt

Tags

MFA Modul Wahlteil Fachwirt Fachwirtin EVA NäPa EVA-O fachärztlich Entlastende Versorgungsassistentin Spezialisierungsqualifikation Bundesärztekammer Delegation OP Ophthalmologie Qualitätssicherungsvereinbarung § 4 Abs. 1 Qualitätssicherung