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20.06.2026 #5993

Hautkrebs-Screening gem. Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des G-BA

Wissenschaftliche Leitung

Dr. med. Michael Ardabili

Dr. med. Eckhard Kampe

Beschreibung

Das Hautkrebs-Screening ist im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Ziel der Untersuchung ist die frühzeitige Diagnose des malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des spinozellulären Karzinoms.

Bestandteile der Untersuchung sind neben einer gezielten Anamnese die visuelle Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut sowie die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung und die Dokumentation. Die vollständige Dokumentation ist dabei Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit. Durchführen können die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung niedergelassene Dermatologen und Dermatologinnen sowie hausärztlich tätige Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und praktische Ärzte und Ärztinnen. Teilnahmeberechtigt sind auch Kollegen und Kolleginnen in Weiterbildung sowie Ärzte und Ärztinnen ohne Gebietsbezeichnung.

Zur Erbringung und Abrechnung der Leistung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Für das Erlangen der Genehmigung ist die Teilnahme an einer anerkannten curricularen Fortbildung „Hautkrebs-Screening“ nachzuweisen.


Inhalte der eLearning-Phase

  • Einführung (Informationen und Link zum „Vorher-Quiz“)
  • Prävention?
    • Präventionsarten
    • Präventionsformen
  • Screening?
    • Definitionen und Voraussetzungen von Früherkennung und Screening
    • Gesundheitsökonomische Bewertung
  • Der Mensch im Mittelpunkt der Früherkennung
    • Informierte und partizipative Entscheidungsfindung
    • Medizinethische Prinzipien
  • Entstehung von Hautkrebs
  • Krankheitsbilder von Hautkrebs
    • Klinische Diagnostik
    • Wissen über die drei häufigsten Krebsarten
  • Krebsregister
    • Übersicht über die Aufgaben der epidemiologischen und klinischen Krebsregister
    • Gesetzliche Regelung im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG)
    • Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Das gesetzliche Hauskrebs-Screening
    • Grundlagen und Ziele des Screenings
    • Vermittlung der Inhalte der Krebsfrüherkennungsrichtlinie des G-BA
  • Lernerfolgskontrolle nach dem eLearning

Inhalte Präsenz (15:00 bis 18:40 Uhr)

15:00 – 15:30 Uhr
  • Begrüßung/Einstieg
  • Epidemiologie
15:30 – 16:30 Uhr
  • Durchführung des Hautkrebs-Screenings
  • Vorbereitung, Anamnese, Untersuchung, Beratung, Dokumentation und Abrechnung
  • Hinweise zu Begleitmaterial
16:30 – 16:50 Uhr PAUSE
 
16:50 - 18:30 Uhr
  • Erkennen von Hautkrebs
  • Fallbeispiele und Differentialdiagnosen aus der Praxis
  • Diagnostik an Beispielbildern
18:30 - 18:40 Uhr
  • Feedback und Verabschiedung
 
Wissenschaftliche Leitung
 
Dr. med. Michael Ardabili, Facharzt für Dermatologie, Ärztlicher & Geschäftsführender Direktor Derma-Centro-Bochum
 
Dr. med. Eckhard Kampe, Facharzt für Allgemeinmedizin, Bezirksstellenleiter der Bezirksstelle Bochum/Hagen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Termine

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte

eLearningzeiten

4 Wochen vor dem Präsenztermin

Adresse

Hörsaalzentrum des St. Josef-Hospitals der RuB
Gudrunstr. 56
44791 Bochum

 

Hautkrebs-Screening gem. Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des G-BA

Bochum
20.06.2026
Mitglied der Akademie 349,00 €
Nichtmitglied der Akademie 399,00 €
Arbeitslos/Elternzeit 299,00 €
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12 Punkte, Kategorie K

Kontakt

Tags

HKS Hautkrebs Krebs Melanom Auflichtmikroskop Dermatoskopie Prävention Früherkennung Basalzellkarzinom Screening Hautkrebsscreening Hautkrebs Screening Hautkrebs-Screening;