Hautkrebs-Screening gem. Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des G-BA [CF 6]
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Michael Ardabili
Dr. med. Eckhard Kampe
Beschreibung
Das Hautkrebs-Screening ist im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Ziel der Untersuchung ist die frühzeitige Diagnose des malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des spinozellulären Karzinoms.
Bestandteile der Untersuchung sind neben einer gezielten Anamnese die visuelle Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut sowie die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung und die Dokumentation. Die vollständige Dokumentation ist dabei Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit.
Durchführen können die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie hausärztlich tätige Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und praktische Ärztinnen und Ärzte. Teilnahmeberechtigt sind auch Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. Zur Erbringung und Abrechnung der Leistung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Für das Erlangen der Genehmigung ist die Teilnahme an einer anerkannten curricularen Fortbildung „Hautkrebs-Screening“ nachzuweisen.
Inhalte der eLearning-Phase
- Einführung (Informationen und Link zum „Vorher-Quiz“)
- Prävention
- Präventionsarten
- Präventionsformen
- Screening
- Definitionen und Voraussetzungen von Früherkennung und Screening
- Gesundheitsökonomische Bewertung
- Der Mensch im Mittelpunkt der Früherkennung
- Informierte und partizipative Entscheidungsfindung
- Medizinethische Prinzipien
- Entstehung von Hautkrebs
- Krankheitsbilder von Hautkrebs
- Klinische Diagnostik
- Wissen über die drei häufigsten Krebsarten
- Krebsregister
- Übersicht über die Aufgaben der epidemiologischen und klinischen Krebsregister
- Gesetzliche Regelung im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG)
- Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Das gesetzliche Hauskrebs-Screening
- Grundlagen und Ziele des Screenings
- Vermittlung der Inhalte der Krebsfrüherkennungsrichtlinie des G-BA
- Lernerfolgskontrolle nach dem eLearning
Inhalte Präsenz (15:00 bis 18:40 Uhr)
15:00 – 15:30 Uhr- Begrüßung/Einstieg
- Epidemiologie
- Durchführung des Hautkrebs-Screenings
- Vorbereitung, Anamnese, Untersuchung, Beratung, Dokumentation und Abrechnung
- Hinweise zu Begleitmaterial
- Erkennen von Hautkrebs
- Fallbeispiele und Differentialdiagnosen aus der Praxis
- Diagnostik an Beispielbildern
- Feedback und Verabschiedung
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. M. Ardabili, Bochum, niedergelassener FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten, ZB Allergologie, ZB Phlebologie
Dr. med. E. Kampe, Bochum, FA für Allgemeinmedizin, ZB Allergologie, Bezirksstellenleiter der Bezirksstelle Bochum/Hagen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Termine
Zielgruppe
Hinweis
eLearningzeiten
Adresse
Klinik Borkum Riff
Hindenburgstr. 126
26757 Borkum