Hautkrebsscreening gem. Krebsfrüherkennungs-Richtlinien des G-BA
Wissenschaftliche Leitung
Andreas Leibing
Ulrich Petersen
Beschreibung
Das Hautkrebs-Screening ist im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Ziel der Untersuchung ist die frühzeitige Diagnose des malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des spinozellulären Karzinoms.
Bestandteile der Untersuchung sind neben einer gezielten Anamnese die visuelle Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut sowie die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung und die Dokumentation. Die vollständige Dokumentation ist dabei Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit. Durchführen können die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung niedergelassene Dermatologen und Dermatologinnen sowie hausärztlich tätige Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und praktische Ärzte und Ärztinnen. Teilnahmeberechtigt sind auch Kollegen und Kolleginnen in Weiterbildung sowie Ärzte und Ärztinnen ohne Gebietsbezeichnung.
Zur Erbringung und Abrechnung der Leistung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Für das Erlangen der Genehmigung ist die Teilnahme an einer anerkannten curricularen Fortbildung „Hautkrebs-Screening“ nachzuweisen.
Inhalte der eLearning-Phase
Programmablauf
Begrüßung/Einstieg
15:10 – 15:30 Uhr
15:30 - 16:30 Uhr
16:30 – 16:50 Uhr
16:50 - 18:30 Uhr
18:30 - 18:45 Uhr
Feedback und Verabschiedung
Wissenschaftliche Leitung
Termine
Zielgruppe
Hinweis
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
- eine stabile Internetverbindung
- die Browser Mozilla Firefox, Google Chrome, bzw. Safari bei iOS
- ein funktionierendes Audiosystem und Mikrofon (z. B. Headset)
- eine Webcam
• Begleitbuch für Ärztinnen und Ärzte
• Begleitbuch für MFAs