09.04.2027 - 10.04.2027
#6701
Hygienebeauftragter Arzt - Teil I
Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. med. Dr. PH Frank Kipp
Univ.-Prof. Dr. med. Alexander Mellmann
Beschreibung
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes rechtliche Grundlagen zur Verbesserung der Hygienesituation in medizinischen Einrichtungen geschaffen. Einzelheiten regeln die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO NRW) bzw. die jeweiligen Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer. Erfasst sind gemäß § 1 Abs. 1 der HygMedVO NRW Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie invasiv tätige Praxen.
Gemäß § 5 Abs. 1 der HygMedVO NRW ist in jeder Einrichtung nach § 1 Abs. 1 mindestens eine klinisch tätige Ärztin bzw. ein klinisch tätiger Arzt, die bzw. der über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Hygiene verfügt, fachlich weisungsbefugt ist und an einer entsprechenden 40 Unterrichtseinheiten umfassenden curricularen Fortbildung „Hygiene“ mit Erfolg teilgenommen hat, zur/zum Hygienebeauftragten zu bestellen. In Einrichtungen mit mehreren Fachabteilungen mit besonderem Risiko für nosokomiale Infektionen, benennt jede Abteilung einen „Hygienebeauftragten Arzt“.
Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL hat den 40 UE umfassenden Kurs zur Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ jeweils an die Bedürfnisse des ambulanten bzw. des stationären Bereiches angepasst. Die Teilnehmenden absolvieren statt eines Präsenztages eine 10 UE umfassende eLearning-Phase, in der auf besondere Belange im niedergelassenen bzw. stationären Bereich eingegangen wird. Das Konzept wurde gemeinsam mit der KVWL, dem Institut für Hygiene am UKM und der Westfälischen Akademie für Krankenhaushygiene in Absprache mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt.
Inhalte des Curriculums (40 UE)
- Gesetzliche und normative Regelungen zur Krankenhaushygiene
- Hygienemanagement und Aufgaben des Hygienefachpersonals
- Nosokomiale Infektionen (klinische, mikrobiologische und epidemiologische Grundlagen)
- Surveillance von nosokomialen Infektionen
- Grundlagen der mikrobiologischen Diagnostik
- Resistenztestung
- Grundlagen der rationalen Antibiotikatherapie in Klinik und Praxis (Antibiotic Stewardship)
- Ausbruchsmanagement
- Hygienemaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Patienten
- Krankenhaushygienische Begehungen, Analysen und Umgebungsuntersuchungen
- Verfahrensweisen zur Prävention von nosokomialen Infektionen (ärztlich, pflegerisch, technisch)
- Hygieneanforderungen in verschiedenen Funktions- und Risikobereichen (z. B. OP, Endoskopie, Dialyse)
- Händehygiene
- Haut-, Schleimhaut- und Wundantiseptik
- Aufbereitung von Medizinprodukten, Desinfektion, Sterilisation
- Schutzkleidung und -ausrüstung
- Anforderungen an Krankenhauswäsche
- Lebensmittel- und Küchenhygiene
- Hygieneanforderungen an die Wasserversorgung, Trinkbrunnen, Bäder u. a.
- Anforderungen an bauliche und technische Ausstattungen zur Prävention nosokomialer Infektionen
- Anforderungen an die Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
Wissenschaftliche Leitung
Univ.-Prof. Dr. med. Alexander Mellmann
Institut für Hygiene, Direktor des Instituts für Hygiene, Leitender Krankenhaushygieniker des Universitätsklinikums Münster
Univ.-Prof. Dr. med. Dr. PH Frank Kipp
Universitätsklinikum Jena, Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene
Organisatorische Leitung
Christoph Ellers
Leiter Ressort Fortbildung der ÄKWL, Münster
Termine
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte
Hinweis
Die Teile I und II können in beliebiger Reihenfolge belegt werden.
Die Fortbildung ist vollumfänglich auf den 200-Stunden-Kurs gemäß (Muster-) Kursbuch „Krankenhaushygiene“ zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung „Krankenhaushygiene“ anrechnungsfähig.
Die Fortbildung schließt für Teilnehmende aus dem Kammergebiet Westfalen-Lippe mit dem ankündigungsfähigen Zertifikat „Hygienebeauftragter Arzt“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab. Teilnehmende aus anderen Kammergebieten erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Fortbildung zum "Hygienebeauftragten Arzt" schließt mit einer Lernerfolgskontrolle über die ILIAS-Lernplattform ab, nachdem Teil I und II belegt wurden.
Adresse
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214
48147 Münster