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20.03.2026 #6514

Kolloquium - Psychotherapie der Traumafolgestörungen

Wissenschaftliche Leitung

Ute Bluhm-Dietsche

Dr. med. Matthias Henzler

Beschreibung

Abschlusskolloquium: Münster 
kollegiales Fachgespräch (30 Min.)

Termine

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte mit den genannten Gebiets- bzw. Zusatzbezeichnung (*s. Voraussetzungen)

Teilnahmevoraussetzungen

* Ärztinnen und Ärzte mit der Gebiets- bzw. Zusatzbezeichnung 

Psychotherapeutische Medizin
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Psychiatrie und Psychotherapie
oder der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Psychologische Psychotherapeuten_innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten_innen

Die Teilnahme am Kolloquium ist erst nach Absolvierung der 100 Unterrichtseinheiten der curricularen Fortbildung „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (inkl. EMDR-Kurs von min. 27 UE sowie Supervisionen von eigenen Behandlungsfällen in einem Umfang von min. 10 UE) möglich.

Hinweis

Das Curriculum bietet für die in der vertragsärztlichen Versorgung psychotherapeutisch tätigen Fachärztinnen und -ärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten die Möglichkeit, die gemäß Psychotherapie-Vereinbarung geforderte Qualifikation zur Durchführung von EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinien-verfahren sowie die Strukturvoraussetzungen für die Teilnehme am Psychotherapeutenverfahren der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zu erfüllen.
Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Fortbildungsreihe stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe den Ärztinnen und Ärzten aus dem Kammerbereich Westfalen-Lippe ein ankündigungsfähiges Zertifikat aus. Teilnehmende aus anderen Kammerbereichen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Curriculum „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ gem. Curriculum der BÄK: www.akademie-wl.de/qualfikationen

Abschluss/Lernerfolgskontrolle

EMDR (min. 27 UE) / Supervision (min. 10 UE)

Zur vollständigen Erbringung aller Inhalte des Curriculums „Psychotherapie der Traumafolgestörungen“ der BÄK sind zusätzlich ein EMDR-Kurs von min. 27 UE sowie Supervisionen von eigenen Behandlungsfällen in einem Umfang von min. 10 UE nachzuweisen.

Das Curriculum der BÄK sieht zu den Supervisionen folgendes vor:

Als Mindestvorgabe werden insgesamt 40 Behandlungsstunden bei 6 Fällen unter kontinuierlicher Supervision von mindestens 10 Stunden gefordert. 6 Fälle sind für das Abschlusskolloquium zu dokumentieren, 2 davon werden im Kolloquium besprochen.

Adresse

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214
48147 Münster

 

Kolloquium - Psychotherapie der Traumafolgestörungen

Münster
20.03.2026
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Kontakt

Tags

Traumatherapie Psychotherapeutische Medizin Psychiatrie Kinder- und Jugendpsychiatrie