Das Curriculum „Maritime Medizin“ der Bundesärztekammer bietet eine umfassende Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte, die sich mit den spezifischen Herausforderungen der medizinischen Versorgung in einer maritimen Umgebung mit oftmals eingeschränkten Möglichkeiten und Ressourcen auf See beschäftigen wollen. Die Maritime Medizin ist ein medizinisches Querschnittsfach, das sich schwerpunktmäßig mit der Gesundheit und medizinischen Betreuung von Seeleuten und weiterem Personal in maritimen Bereichen sowie der medizinischen Versorgung von Passagieren befasst.
Um Ärztinnen und Ärzten die notwendigen grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu spezifischen Besonderheiten in allen relevanten Bereichen der Seeschiffahrt einschließlich der praktischen Seemannschaft zu vermitteln, wurde das BÄK-Curriculum „Maritime Medizin“ entwickelt.
Das Curriculum beinhaltet u. a. die Grundlagen der Tauchmedizin, Aspekte der Schiffs- und Bordhygiene, Notfallmedizin auf See, sowie die Behandlung und Prävention von seekrankheitsbedingten Erkrankungen. Weiterhin zielt das Curriculum auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der maritimen Medizin, einschließlich der internationalen Gesundheitsvorschriften und der Anforderungen an die medizinische Ausstattung von Schiffen. Durch die Teilnahme an diesem Curriculum können Interessierte nicht nur ihre fachliche Kompetenz erweitern, sondern auch ihre beruflichen Möglichkeiten diversifizieren, indem sie sich für gesundheitliche Betreuung von Seeleuten und der in Offshore-Einrichtungen Tätigen als auch die Versorgung von Passagieren qualifizieren.
Die Curriculare Fortbildung „Maritime Medizin“ befähigt Ärztinnen und Ärzte, den spezifischen Anforderungen der medizinischen Versorgung auf See gerecht zu werden und so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit von Seefahrern und Passagieren zu leisten.
Themen (46 UE)
Institutionen in der Seefahrt und deren Aufgabenbereiche
Gesetze und internationale Übereinkommen in der Seefahrt
Arbeitsplatz See
Spezifische Gefährdungen an Bord von Seeschiffen
Ausbildung von Seeleuten
Organisation der medizinischen Versorgung auf Seeschiffen
Medizinische Ausstattung und Räumlichkeiten an Bord
Aufgaben des verantwortlichen Schiffsoffiziers
Schiffsarzt
Behandlungen im Ausland
Verhalten bei Notfällen – Seenotrettung
Tod an Bord
Hygiene und Desinfektion an Bord
Prävention Gesundheitsschutz
Tauchmedizin
Offshore
Im Rahmen der Präsenzphase auf der Nordseeinsel Borkum werden Inhalte sowohl in Form theoretischer Fachvorträge als auch praxisnah - in Form von Exkursionen und unter Einbezug örtlicher Institutionen und Infrastruktur - vermittelt. Zu den Themen "Arbeitsplatz See" bzw. "Seenotrettung" werden das Feuerschiff "Borkumriff" sowie der Seenotrettungskreuzer „Hamburg“ der DGzRS begangen. (Hinweis: Die Zugänge laufen zum Teil über steile Schiffstreppen und sind nicht barrierefrei. Wir bitten Sie, dies auch bei der Wahl Ihres Schuhwerks zu berücksichtigen.)
Die Veranstaltung schließt mit einer Online-Lernerfolgskontrolle auf Lernplattform ILIAS ab.
Termine
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte
Teilnahmevoraussetzungen
Für den Erwerb des Zertifikats "Maritime Medizin" der ÄKWL sind die folgenden Voraussetzungen erforderlich:
Abgeschlossene Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Nachweis der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder "Klinische Akut- und Notfallmedizin" oder Fachkundenachweis „Rettungsmedizin“
Absolvieren aller Module des Kurses und Bestehen der abschließenden Lernerfolgskontrolle
Absolvieren eines 14-tägigen, von der Kapitänin/dem Kapitän eines Seeschiffes bescheinigten und vom Seeärztlichen Dienst der BG-Verkehr anerkannten Bordpraktikums
Die Teilnahme am Kurs und am Bordpraktikum ist bereits während der Weiterbildung zu einer Facharztqualifikation bzw. des Erwerbs der Zusatzbezeichnung oder des Erwerbs des Fachkundenachweises möglich.
Hinweis: Eine Teilnahme an der Veranstaltung zum Zweck der persönlichen Fortbildung ist grundsätzlich auch ohne das Anstreben der Ausstellung des Zertifikats möglich. Alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Hinweis
Hinweise zum Bordpraktikum
Im Rahmen des geforderten Bordpraktikums sind 14 Tage an Bord eines Seeschiffes unter Supervision und Anleitung des Kapitäns bzw. der Kapitänin aktiv in Form von Diensten, Arbeiten und Manövern zu absolvieren. Ein Aufenthalt an Bord als Passagier entspricht nicht den Anforderungen an das Bordpraktikum.
Das Schiff für das Bordpraktikum sollte über 500 Bruttoregistertonnen (BRZ) haben und mit mindestens 8-10 Personen Besatzung sowie mindestens im Zweischichtsystem fahren.
Die Reihenfolge des theoretischen Kurses und des Bordpraktikums ist frei wählbar. Die zwei Wochen des Bordpraktikums sind teilbar.
Weitere Hinweise
Das Curriculum dient auch als Nachweis für die unter § 19 Abs. 2 Nr. 4 der Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV) aufgeführten praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse zur Registrierung als Schiffsärztin bzw. Schiffsarzt durch den Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr.
Die Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung wird bei der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.