Das Blended-Learning-Angebot (46 UE) setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
1) eLearning-Phase (6 UE) auf der Lernplattform ILIAS
2) Physische Präsenz (40 UE) auf der Nordseeinsel Borkum
Das Curriculum „Maritime Medizin“ der Bundesärztekammer bietet eine umfassende Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte, die sich mit den spezifischen Herausforderungen der medizinischen Versorgung in einer maritimen Umgebung mit oftmals eingeschränkten Möglichkeiten und Ressourcen auf See beschäftigen wollen. Die Maritime Medizin ist ein medizinisches Querschnittsfach, das sich schwerpunktmäßig mit der Gesundheit und medizinischen Betreuung von Seeleuten und weiterem Personal in maritimen Bereichen sowie der medizinischen Versorgung von Passagieren befasst.
Um Ärztinnen und Ärzten die notwendigen grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu spezifischen Besonderheiten in allen relevanten Bereichen der Seeschifffahrt einschließlich der praktischen Seemannschaft zu vermitteln, wurde das BÄK-Curriculum „Maritime Medizin“ entwickelt.
Das Curriculum beinhaltet u. a. die Grundlagen der Tauchmedizin, Aspekte der Schiffs- und Bordhygiene, Notfallmedizin auf See, sowie die Behandlung und Prävention von seekrankheitsbedingten Erkrankungen. Weiterhin zielt das Curriculum auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der maritimen Medizin, einschließlich der internationalen Gesundheitsvorschriften und der Anforderungen an die medizinische Ausstattung von Schiffen. Durch die Teilnahme an diesem Curriculum können Interessierte nicht nur ihre fachliche Kompetenz erweitern, sondern auch ihre beruflichen Möglichkeiten diversifizieren, indem sie sich für gesundheitliche Betreuung von Seeleuten und der in Offshore-Einrichtungen Tätigen als auch die Versorgung von Passagieren qualifizieren.
Die Curriculare Fortbildung „Maritime Medizin“ befähigt Ärztinnen und Ärzte, den spezifischen Anforderungen der medizinischen Versorgung auf See gerecht zu werden und so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit von Seefahrern und Passagieren zu leisten.
Themen (46 UE)
Institutionen in der Seefahrt und deren Aufgabenbereiche
Gesetze und internationale Übereinkommen in der Seefahrt
Arbeitsplatz See
Spezifische Gefährdungen an Bord von Seeschiffen
Ausbildung von Seeleuten
Organisation der medizinischen Versorgung auf Seeschiffen
Medizinische Ausstattung und Räumlichkeiten an Bord
Aufgaben des verantwortlichen Schiffsoffiziers
Schiffsarzt
Behandlungen im Ausland
Verhalten bei Notfällen – Seenotrettung
Tod an Bord
Hygiene und Desinfektion an Bord
Prävention Gesundheitsschutz
Tauchmedizin
Offshore
Termine
Zielgruppe
Ärztinnen und Ärzte
Hinweis
Tagungsraum & Exkursion Der vorgesehene Tagungsraum befindet sich an Bord des Feuerschiffs BORKUMRIFF. Im Rahmen der Fortbildung ist ebenfalls eine Exkursion auf den Seenotrettungskreuzer „Hamburg“ der DGzRS geplant. Die Zugänge laufen zum Teil über steile Schiffstreppen und sind nicht barrierefrei. Wir bitten Sie, dies auch bei der Wahl Ihres Schuhwerks zu berücksichtigen.
Teilnahme während der fachärztlichen Weiterbildungszeit
Die Teilnahme an der Curricularen Fortbildung und am Bordpraktikum ist bereits während der Facharztweiterbildung bzw. des Erwerbs der Zusatzbezeichnung oder des Erwerbs des Fachkundenachweises möglich.
Bordpraktikum Im Rahmen des geforderten Bordpraktikums sind 14 Tage an Bord eines Seeschiffes unter Supervision und Anleitung des Kapitäns aktiv in Form von Diensten, Arbeiten und Manövern zu absolvieren. Ein Aufenthalt an Bord als Passagier entspricht nicht den Anforderungen an das Bordpraktikum. Das Schiff für das Bordpraktikum sollte über 500 Bruttoregistertonnen (BRZ) haben und mit mindestens 8-10 Personen Besatzung sowie mindestens im Zweischichtsystem fahren. Die Reihenfolge des theoretischen Kurses und des Bordpraktikums ist frei wählbar. Die zwei Wochen des Bordpraktikums sind teilbar.
Nachweis im Sinne der MariMedV
Das Curriculum dient auch als Nachweis für die unter § 19 Abs. 2 Nr. 4 der Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV) aufgeführten praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse zur Registrierung als Schiffsärztin bzw. Schiffsarzt durch den Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr.
Zertifizierung/Fortbildungspunkte
Die Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung ist bei der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.
Die eLearningphase beginnt 4 Wochen vor dem Starttermin.
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Fortbildung schließt für Ärztinnen und Ärzte aus dem Kammerbereich Westfalen-Lippe mit dem ankündigungsfähigen Zertifikat „Maritime Medizin“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab, sofern die folgenden weiteren Voraussetzungen gem. Curriculum ebenfalls erfüllt sind:
Abgeschlossene Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Nachweis der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder Fachkundenachweis „Rettungsmedizin“
Absolvieren aller Module des Kurses und Bestehen der abschließenden Lernerfolgskontrolle
Absolvieren eines zweiwöchigen, von der Kapitänin/dem Kapitän eines Seeschiffes bescheinigten und von der BG-Verkehr anerkannten Bordpraktikums
Sofern die o. g. Punkte (noch) nicht erfüllt sind, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
Ärztinnen und Ärzte aus anderen Kammerbereichen erhalten ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung und können das Zertifikat "Maritime Medizin" bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen über ihre zuständigen Landesärztekammer anfordern.
Adresse
Borkumer Fort- und Weiterbildungswoche
Veranstaltungsort noch offen 0
26757 Borkum
Maritime Medizin [CF 4]
Borkum
27.04.2026 - 01.05.2026
Mitglied der Akademie 1.345,00 €
Nichtmitglied der Akademie 1.549,00 €
Arbeitslos/Elternzeit 1.145,00 €
52 Punkte, Kategorie K
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