Medizinische Begutachtung - Modul III - fachspezifische Aspekte der Medizinischen Begutachtung "Neurologie/Psychiatrie"
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Simone Reck
Prof. Dr. med. Martin Tegenthoff
Beschreibung
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung müssen im Kontext der Erlangung der Facharztbezeichnung Kompetenzen in der Erstellung medizinischer Gutachten nachweisen. Patientinnen und Patienten bitten behandelnde Ärztinnen und Ärzte um qualifizierte Stellungnahmen für Sozialleistungsträger oder Versicherungen und erbitten „Hilfestellungen“ in den jeweiligen Verfahren. Ärztinnen und Ärzte üben freiberuflich im Rahmen von Werkverträgen oder im Angestellten- bzw. Dienstverhältnis medizinische Gutachtertätigkeiten aus.
Trotz ihrer zunehmenden Bedeutung ist die medizinische Begutachtung am Ende des Medizinstudiums bzw. am Ende der Facharztweiterbildung häufig eine „große Unbekannte“.
Die Bundesärztekammer hat mit der Einführung der Curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ eine Möglichkeit geschaffen, in strukturierter Form Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Bereich zu erwerben.
Die Fortbildung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die Interesse daran haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kompetenzen in der Gutachtenerstellung zu vertiefen bzw. zu erweitern. Das Modul I – Grundlagen – adressiert auch an Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, um die gemäß Weiterbildungsordnung geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten in der medizinischen Begutachtung zu erlangen.
In der curricularen Fortbildung vermitteln Experten themenbezogen grundlegende, fachübergreifende und einschlägige fachspezifische Kenntnisse der medizinischen Begutachtung, stellen den aktuellen medizinischen und rechtlichen Bezug her und geben insbesondere praktische Hinweise und Tipps für den klinischen Alltag.
Die Fortbildung gliedert sich in die Module I bis III (I – Grundlagen / II - Fachübergreifende Aspekte und III - Fachspezifische Aspekte).
- Allgemeine medizinische und rechtliche Grundlagen der medizinischen Begutachtung
- WHO-Konzept der funktionalen Gesundheit (ICF)
- Zustandsbegutachtung (Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Rehabilitation, Schwerbehindertenrecht)
- Zusammenhangsbegutachtung (Gesetzliche und Private Unfallversicherung, Soziales Entschädigungsrecht, Allgemeine Haftpflichtversicherung und Arzthaftungsrecht)
- Begutachtung bei chronischen Schmerzen
- Zustandsbegutachtung II (Gutachten für Arbeitsagenturen und Pflegeversicherung u. a.)
- Sozialgerichtsbarkeit
- Qualitätssicherung in der Begutachtung
- Spezielle Fragen der Begutachtung
- Leistungsabfrage
- Aussagekraft medizinischer Befunderhebung
- Beschwerdenvalidierung
- Allgemeine psychosomatische Aspekte
- Allgemeine Aspekte der Schmerzbegutachtung (Objektivierbarkeit, Schmerzleitlinie)
- Kultursensible Aspekte der Begutachtung (unterschiedliches Krankheitsverständnis)
- Religiöse Aspekte, Migrationshintergrund
- Bedeutung der Sprachbarrieren und des Dolmetschers bzw. des Dolmetschereinsatzes
- Allgemeine Aspekte der Leistungsbeurteilung
- Vermittlung der Inhalte mit Hilfe von Fallstudien
- Fachgebiet Allgemeinmedizin/ Innere Medizin
- Fachgebiet Neurologie/Psychiatrie
- Fachgebiet Orthopädie/Unfallchirurgie
- Sozialmedizinische Bedeutung
- Finale (Zustands-)Begutachtung
- Kausalitätsbegutachtung
- Spezielle Erkrankungen/Funktionsstörungen
- Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle (jeweils fakultativ)
- Arzthaftung, Arztstrafrecht (fakultativ)
- Abschluss-Lernerfolgskontrolle
Die abschließende Lernerfolgskontrolle besteht aus der Erstellung eines Finalitäts-und eines Kausalitätsgutachtens.
Termine
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
- eine abgeschlossene Facharztweiterbildung
- die Absolvierung des 64 UE umfassenden Curriculums „Medizinische Begutachtung“ der BÄK
- Lernerfolgskontrolle
Die eingereichten Gutachten werden durch die Wissenschaftlliche Leitung bzw. Fachgutachterinnen und -gutachter bewertet. Die Teilnehmenden erhalten darüber ein schriftliches Feedback. Bei Mängeln leisten die Wissenschaftliche Leitung bzw. die Fachgutachterinnen und Fachgutachter ggf. fachliche Hilfestellung.
Nach erfolgreich bestandener Lernerfolgskontrolle schließt die Curriculare Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte aus dem Kammerbereich Westfalen-Lippe mit dem ankündigungsfähigen Zertifikat „Medizinische Begutachtung“ der Ärztekammer Westfalen-Lippe ab. Ärztinnen und Ärzte aus anderen Kammerbereichen erhalten eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei ihrer zuständigen Landesärztekammer.
Hinweis
- Ärztinnen und Ärzte, die als medizinische Gutachter (nebenamtlich) tätig werden wollen bzw. tätig sind
- Ärztinnen und Ärzte, die in Praxis und Klinik tätig sind
- Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen der Patientenbetreuung mehr Wissen über die medizinische Begutachtung und Beurteilung von Krankheitsfolgen erwerben möchten (sozialmedizinische Beratung, Atteste, Umgang mit Gutachten etc.)
- als Ergänzung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die nach der Weiterbildungsordnung und den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der ärztlichen Begutachtung nachweisen müssen
- stabile Internetverbindung
- Browser: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge bzw. Safari bei iOS
- funktionierendes Audiosystem und Mikrofon (z. B. Headset)
- Webcam
Adresse
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214
48147 Münster