Notfallmanagement - Erweiterte Notfallkompetenz
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Julia Grannemann
Beschreibung
Um auf Notfallsituationen kompetent reagieren zu können ist es notwendig, über ausgewählte pathophysiologische Kenntnisse zu verfügen.
- Notfallsituationen
- Notfallmaßnahmen bei vaskulären Erkrankungen einleiten
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Notfallmaßnahmen bei Stoffwechselerkrankungen einleiten
- Hypoglykämie bei Diabetes
- Diabetisches Koma
- Exsikkose
- In Notfällen bei abdominellen Erkrankungen angemessen handeln
- Magen-Darmblutung, Magenperforation
- Ileus
- Peritonitis
- Appendizitis
- Bei traumatologischen Erkrankungen angemessen handeln
- Notfallmanagement
- Rahmenbedingungen sicherstellen und Einsatz koordinieren
- Aufgabenbereiche
- Verantwortung für Notfallmedikamente und -geräte übernehmen
- Notfallmedikamentenbestand
- Inhalt des Notfallkoffers
Dr. med. Julia Grannemann Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin, Klinikum Bielefeld, Bielefeld
Christoph Ellers, Leiter Ressort Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Termine
Ziele
Zielgruppe
Hinweis
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.
In § 7 der Delegationsvereinbarung (Anlage8 BMV – Ä) sind die Anforderungen an die Zusatzqualifikation „Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in (NäPa) bzw. Entlastende Versorgungsassistenz (EVA) geregelt. § 7 Abs. 5 der Delegationsvereinbarung beinhaltet die Anforderungen an die Kenntnisse im „Notfallmanagement“.„Die Fortbildung im Notfallmanagement umfasst mindestens 20 Stunden inkl. Praktischer Übungen. Sie zielt insbesondere auf Notfälle in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen. Die Fortbildung ist alle drei Jahre zu wiederholen.“ Die Fortbildung "Notfälle in der Praxis - Cardiopulmonale Reanimation" ist mit 4 UE darauf anrechenbar.
Die Inhalte des Anhanges 2 der BGG/GUV-G 948 laut DGUV Vorschrift 1, sind berücksichtigt. ((3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von drei Jahren fortgebildet werden.)
- Bildungsscheck
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Adresse
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214
48147 Münster