#5756
Der § 7 Abs. 3 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ist zum 1. Februar 2012 in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte müssen sich seit diesem Zeitpunkt für die Durchführung einer fachgebundenen genetischen Beratung entsprechend qualifizieren.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe bietet die Online-Wissensprüfung an, mit deren Bestehen die Qualifikation zur Durchführung der fachgebundenen genetischen Beratung erworben werden kann. Die direkte Teilnahme daran können Sie hiermit buchen.
Darüber hinaus ist alternativ im Rahmen der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL auch einen 6-stündiger eRefresher-Kurs zur Vorbereitung auf die Online-Wissensprüfung buchbar, die Online-Wissensprüfung ist dabei bereits inkludiert. Gerne bereiten wir Sie im Rahmen des eLearning-Refresherkurses auf die Online-Wissensprüfung vor.
Zielgruppe
Nachfolgend genannte Facharztgruppen mit Patientenbezug können die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) über die Anforderung an die Qualifi kation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 7 Abs. 3 GenDG i. V. m. § 27 Abs. 4 GenDG erwerben.
- Allgemeinmedizin
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Facharztbezeichnungen des Gebietes Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Facharztbezeichnungen des Gebietes Innere Medizin
- Kinder- und Jugendmedizin
- Laboratoriumsmedizin
- Neurologie/Nervenheilkunde
- Urologie in Kombination mit Andrologie
Hinweis
Ärztinnen und Ärzte, die sich über die Teilnahme an der Online-Wissensprüfung qualifizieren wollen, müssen bei Teilnahme eine mindestens fünf Jahre vollumfänglich fachärztliche Tätigkeit nachweisen können (Teilzeittätigkeiten werden anteilig anerkannt). Ärztinnen und Ärzte, die weniger als fünf Jahre fachärztlich tätig sind, können sich über eine
72-stündige Fortbildungsmaßnahme qualifizieren.
Um die Qualifikation vollständig zu erlangen, ist gem. Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) auch der Nachweis über einen „praktisch-kommunikativen Teil“ erforderlich. Hierzu heißt es in der dieser E-Mail anhängenden Richtlinie:
Praktisch-kommunikativer Teil:
Im Rahmen der praktisch-kommunikativen Qualifizierungsmaßnahme sind insgesamt mindestens 10 praktische Übungen anhand von Beispielfällen zu Gesprächen über fachgebundene genetische Beratungen oder anhand genetischer Beratungen unter Supervision einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Humangenetik oder einer Ärztin bzw. eines Arztes mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik durchzuführen.
Der Nachweis des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen nach VII 3.4. ersetzen.
eLearningzeiten
die Online-Wissenskontrolle ist jederzeit für Sie erreichbar
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Die Wissenskontrolle findet in Form einer Online-Prüfung über die elektronische Lernplattform ILIAS der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL statt. Sie umfasst 15 allgemeinhumangenetische und fünf fachspezifische Multiple-Choice-Fragen. Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben die Möglichkeit durch eine weitere Multiple-Choice-Prüfung (10 Fragen), die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risikoabklärung, zu erlangen. Bei Bestehen der Lernerfolgskontrolle erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung, die in Westfalen-Lippe als Qualifikationsnachweis für die fachgebundene genetische Beratung dient.
Zum Bestehen der Online-Wissensprüfung sind 60 % der Fragen richtig zu beantworten. Bei Nichtbestehen der Online-Wissenskontrolle kann diese zweimal wiederholt werden. Nach dreimaligem Nichtbestehen besteht die Möglichkeit einer Präsenzprüfung vor der Ärztekammer Westfalen-Lippe.