15.04.2026
#6159
Refresherkurs Hygiene in der Arztpraxis
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Christian Lanckohr
Beschreibung
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes neue rechtliche Grundlagen zur Verbesserung der Hygienesituation in medizinischen Einrichtungen geschaffen. Einzelheiten regeln die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO NRW) vom 13. März 2012 bzw. die jeweiligen Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer. Erfasst sind gemäß § 1 Abs. 1 der HygMedVO NRW Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie invasiv tätige Praxen. Demnach ist in jeder Einrichtung nach § 1 Abs. 1 mindestens ein klinisch tätiger Arzt, der über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Hygiene verfügt, fachlich weisungsbefugt ist und an einer entsprechenden 40stündigen curricularen Fortbildung "Hygiene" mit Erfolg teilgenommen hat, zum Hygienebeauftragten zu bestellen.
Für Arztpraxen, die invasive Eingriffe durchführen, müssen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt werden, dabei gilt bereits die Blutabnahme bzw. die Akupunktur als invasiver Eingriff. Außderdem müssen die Praxen eine Hygienebeauftragte Person benennen. Dies kann ein nichtärztlicher Mitarbeiter sein oder der Arzt selbst. Die Praxisleitung trägt die Gesamtverantwortung und muss die Eignung und die fachliche Qualifikation der benannten Person sicherstellen.
Themen:
- Antibiotikaprophylaxe / ABS
- Desinfektion von Händen und Flächen
- Update KRINKO Empfehlung "Prävention postoperativer Wundinfektion"
- Der ansteckende Patient in der Praxis - Verhütung von Infektionen beim Personal
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christian Lanckohr, Münster, Hygienebeauftragter und ABS-beauftragter Arzt am Universitätsklinikum Münster, Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin, Schmerztherapie
Termine
Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe mit der Qualifikation zur/zum Hygienebeauftragten
Teilnahmevoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung für die Qualifikation zum/zur Hygienebeauftragten gem. HygMedVO NRW §1 Abs. 2.
Hinweis
Förderungsmöglichkeit:
- Bildungsscheck
Bitte beachten Sie, dass nur Bildungschecks, die vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Beginn einer vorgeschalteten eLearning-Phase eingereicht werden, gültig sind und anerkannt werden.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
- stabile Internetverbindung
- Browser: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge bzw. Safari bei iOS
- funktionierendes Audiosystem und Mikrofon (z. B. Headset)
- Webcam