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01.01. - 31.12.2023#12345

Transplantationsbeauftragter Arzt

Beschreibung

Die gesetzliche Regelung in § 9b TPG sieht vor, dass Entnahmekrankenhäuser nach § 9a TPG mindestens einen TxB bestellen, der für seine Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Krankenhäuser müssen dem TxB eine weisungsunabhängige Wahrnehmung seiner Aufgaben ermöglichen und organisatorisch sicherstellen, dass der TxB seine Tätigkeit ordnungsgemäß wahrnehmen kann. TxB fördern die Organspende in Entnahmekrankenhäusern, in dem diese alle Prozesse mit Bezug zur Organspende, für die das Entnahmekrankenhaus Verantwortung trägt, evaluieren und optimieren.

Zur Umsetzung der konzeptionellen Anforderungen an den TxB und zur Formulierung weiterer Aufgaben und Befugnisse wurde die Arbeitsgruppe BÄK TxB eingerichtet. Diese hat das im Jahr 2008 verabschiedete Curriculum „Organspende“ dem aktuellen Stand entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überarbeitet und dieses in „Transplantationsbeauftragter Arzt“ umbenannt.

Die curriculare Fortbildung ist eine Voraussetzung zur Erlangung der Qualifikation „Transplantationsbeauftragter Arzt“.




Dauer und Gliederung:
48 UE umfassendes Curriculum, aufgeteilt in

- 32 UE: Theoretische Fortbildung
- 8 UE: Gesprächsführung/Angehörigengespräch
- 8 UE: Nachweis der Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation


Theoretische Fortbildung 32 UE
1. Rechtliche Grundlagen 4 UE
2. Gemeinschaftsaufgabe Organspende 12 UE
3. Feststellung des Todes/Hirntodes 6 UE
4. Statistische Daten zur Organspende 1 UE
5. Ethische Fragestellungen 6 UE
6. Angehörigenbegleitung 1 UE
7. Forensische Aspekte 1 UE
Lernerfolgskontrolle 1 UE

Gesprächsführung/Angehörigengespräch 8 UE

Nachweis der Begleitung einer Organspende inkl. Entnahmeoperation 8 UE

Tags

OrganspendeTransplantationsgesetzTxBirreversibler HirnfunktionsausfallHirntod

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