01.01. - 31.12.2023#12345
Ernährungsmedizin - Fallseminare
Hinweis
Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen, die durch angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind.
Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
und zusätzlich
100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin gemäß (Muster-)Kursbuch der BÄK
und zusätzlich
120 Stunden Fallseminare unter Supervision
Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
Die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen, die durch angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind.
Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
und zusätzlich
100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin gemäß (Muster-)Kursbuch der BÄK
und zusätzlich
120 Stunden Fallseminare unter Supervision
Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.