Fördermöglichkeiten mit dem Bildungsscheck und dem Hausarztaktionsprogramm


Bildungsscheck

Berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. 

Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung

Bitte beachten Sie, dass nur Bildungschecks, die vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Beginn einer vorgeschalteten eLearning-Phase eingereicht werden, gültig sind und anerkannt werden.

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Weitere Informationen finden Sie hier: www.Bildungsscheck.NRW.de
Eine Beratungsstelle finden Sie über die Weiterbildungsberatung NRW:
www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche


Hausarztaktionsprogramm

Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Land beteiligt sich an den Ausgaben von Hausarztpraxen, die den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Praxisassistenten im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) finanzieren, durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Die Anträge für die Förderung und weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie hier.