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01.01. - 31.12.2023#12345

Maritime Medizin

Beschreibung

Das Curriculum „Maritime Medizin“ der Bundesärztekammer bietet eine umfassende Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte, die sich mit den spezifischen Herausforderungen der medizinischen Versorgung in einer maritimen Umgebung mit oftmals eingeschränkten Möglichkeiten und Ressourcen auf See beschäftigen wollen. Die Maritime Medizin ist ein medizinisches Querschnittsfach, das sich schwerpunktmäßig mit der Gesundheit und medizinischen Betreuung von Seeleuten und weiterem Personal in maritimen Bereichen sowie der medizinischen Versorgung von Passagieren befasst.
Um Ärztinnen und Ärzten die notwendigen grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu spezifischen Besonderheiten in allen relevanten Bereichen der Seeschiffahrt einschließlich der praktischen Seemannschaft zu vermitteln, wurde das BÄK-Curriculum „Maritime Medizin“ entwickelt.
Das Curriculum beinhaltet u. a. die Grundlagen der Tauchmedizin, Aspekte der Schiffs- und Bordhygiene, Notfallmedizin auf See, sowie die Behandlung und Prävention von seekrankheitsbedingten Erkrankungen. Weiterhin zielt das Curriculum auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der maritimen Medizin, einschließlich der internationalen Gesundheitsvorschriften und der Anforderungen an die medizinische Ausstattung von Schiffen. Durch die Teilnahme an diesem Curriculum können Interessierte nicht nur ihre fachliche Kompetenz erweitern, sondern auch ihre beruflichen Möglichkeiten diversifizieren, indem sie sich für gesundheitliche Betreuung von Seeleuten und der in Offshore-Einrichtungen Tätigen als auch die Versorgung von Passagieren qualifizieren.
Die Curriculare Fortbildung „Maritime Medizin“ befähigt Ärztinnen und Ärzte, den spezifischen Anforderungen der medizinischen Versorgung auf See gerecht zu werden und so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit von Seefahrern und Passagieren zu leisten.

 

Themen (46 UE)

  • Institutionen in der Seefahrt und deren Aufgabenbereiche
  • Gesetze und internationale Übereinkommen in der Seefahrt
  • Arbeitsplatz See
  • Spezifische Gefährdungen an Bord von Seeschiffen
  • Ausbildung von Seeleuten
  • Organisation der medizinischen Versorgung auf Seeschiffen
  • Medizinische Ausstattung und Räumlichkeiten an Bord
  • Aufgaben des verantwortlichen Schiffsoffiziers
  • Schiffsarzt
  • Behandlungen im Ausland
  • Verhalten bei Notfällen – Seenotrettung
  • Tod an Bord
  • Hygiene und Desinfektion an Bord
  • Prävention Gesundheitsschutz
  • Tauchmedizin
  • Offshore

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte

Teilnahmevoraussetzungen

  • Abgeschlossene Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • Nachweis der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder Fachkundenachweis „Rettungsmedizin“
  • Absolvieren aller Module des Kurses und Bestehen der abschließenden Lernerfolgskontrolle
  • Absolvieren eines zweiwöchigen, von der Kapitänin/dem Kapitän eines Seeschiffes bescheinigten und von der BG-Verkehr anerkannten Bordpraktikums

Die Teilnahme am Kurs und am Bordpraktikum ist bereits während der Weiterbildung zu einer Facharztqualifikation bzw. des Erwerbs der Zusatzbezeichnung oder des Erwerbs des Fachkundenachweises möglich.

Hinweis

Die Teilnahme an der Curricularen Fortbildung und am Bordpraktikum ist bereits während der Facharztweiterbildung bzw. des Erwerbs der Zusatzbezeichnung oder des Erwerbs des Fachkundenachweises möglich.
Im Rahmen des geforderten Bordpraktikums sind 14 Tage an Bord eines Seeschiffes unter Supervision und Anleitung des Kapitäns bzw. der Kapitänin aktiv in Form von Diensten, Arbeiten und Manövern zu absolvieren. Ein Aufenthalt an Bord als Passagier entspricht nicht den Anforderungen an das Bordpraktikum.
Das Schiff für das Bordpraktikum sollte über 500 Bruttoregistertonnen (BRZ) haben und mit mindestens 8-10 Personen Besatzung sowie mindestens im Zweischichtsystem fahren.
Die Reihenfolge des theoretischen Kurses und des Bordpraktikums ist frei wählbar. Die zwei Wochen des Bordpraktikums sind teilbar. 
 
Das Curriculum dient auch als Nachweis für die unter § 19 Abs. 2 Nr. 4 der Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV) aufgeführten praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse zur Registrierung als Schiffsärztin bzw. Schiffsarzt durch den Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr.
 
Die Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung ist bei der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.

Das Curriculum finden Sie hier.

eLearningzeiten

Die eLearningphase beginnt 4 Wochen vor dem Starttermin.

Abschluss/Lernerfolgskontrolle

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt den Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums das Zertifikat "Maritime Medizin" aus
 

Maritime Medizin [CF 4]

Borkum
27.04.2026 - 01.05.2026
Mitglied der Akademie 1.345,00 €
Nichtmitglied der Akademie 1.549,00 €
Arbeitslos/Elternzeit 1.145,00 €
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52 Punkte, Kategorie K