Entlastende Versorgungsassistenz (EVA)
Inhalt
Das Konzept der EVA-Qualifikation entspricht dem Fortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NÄPA)“ der Bundesärztekammer nach §§ 5 und 7 der Delegationsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKVSpitzenverband über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- und Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V.
In Nordrhein-Westfalen wird eine NÄPA als EVA bezeichnet. Die EVA-Ausbildung qualifiziert MFA in erster Linie dazu, Patientinnen und Patienten in der Häuslichkeit und in Pflegeeinrichtungen eigenständig im Sinne der Arztentlastung zu betreuen. Die Qualifikation ist bundesweit anerkannt.
Der Umfang der EVA-Ausbildung richtet sich nach der Dauer der individuellen Berufstätigkeit. Abgesehen von den Pflichtmodulen sind die Fortbildungsinhalte frei kombinierbar.
Die EVA-Ausbildung findet unter Einsatz moderner Lernformen statt. Teile der Ausbildung werden in Form von eLearning und virtueller Präsenz (Webinar) über die Lernplattform ILIAS der Akademie für medizinische Fortbildung angeboten.
Theoretische Fortbildung
Pflichtmodule
- Ambulante Versorgung älterer Menschen (44 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
- Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
- Hygiene und Desinfektion in der Arztpraxis (8 UE) Blended Learning
- Kommunikation und Gesprächsführung (8 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
- Patientenbegleitung und Koordinatio (24 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
- Sozialrecht und Demografie (12 UE) Blended Learning-Webinar
- Umgang mit unterschiedlichen Patiententypen – Umgang mit chronisch Kranken: Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 UE) physische Präsenz
- Wahrnehmung und Motivation (8 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
Sonderfall
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Telemedizin-Grundlagen (20 UE) physische Präsenz/ virtuelle Präsenz (Webinar)
- Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Telemedizinische Anwendungen (20 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
Eins der beiden Module muss als Pflichtmodul absolviert werden. Das andre kann als Wahlmodul absolviert werden.
Wahlmodule
- Ambulante Palliativversorgung (8 UE) physische Präsenz
- Arzneimittelversorgung (8 UE) physische Präsenz
- Der demenzkranke Mensch in der Haus- und Facharztpraxis (8 UE) physische Präsenz
- Der herzkranke Patient (8 UE) physische Präsenz
- Der Schmerzpatient in der Praxis (12 UE) Blended Learning
- EKG/Spirometrie – Qualifizierte Arztunterstützung bei Untersuchungsverfahren in der Praxis (4 UE) physische Präsenz
- Grundlagen der Ernährung (16 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
- Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (8 UE) Blended Learning
- Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
- Hitzeassoziierte Gesundheitsprobleme bei alten Menschen (6 UE) Blended Learning
- Impfen und Impfmanagement (11 UE) Blended Learning
- Injektions- und Infusionstechniken (4 UE) physische Präsenz
- Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten (9 UE) physische Präsenz
- Wahrnehmung und Motivation* (8 UE) virtuelle Präsenz (Webinar)
Notfallmanagement
- Erweiterte Notfallkompetenz* (16 UE) physische Präsenz
- Notfälle in der Praxis – Cardiopulmonale Reanimation* (4 UE) physische Präsenz
| Berufsjahre | Theoretische Fortbildung | Praktische Fortbildung * | Notfallmanagement |
| < 5 | 200 UE | 50 UE = 75 HB | 20 UE |
| < 10 | 170 UE | 30 UE = 45 HB | 20 UE |
| > 10 | 150 UE | 20 UE = 30 HB | 20 UE |
(UE) = Unterrichtseinheit/ 45 Minuten
* Die Praktische Fortbildung besteht aus den dokumentierten arztbegleitenden und selbstständigen Hausbesuchen (HB), die mit jeweils 30 Minuten auf die Spezialisierungsqualifikation angerechnet werden.
Sofern Antragstellende über einen qualifizierten Berufsabschluss nach dem Krankenpflegegesetz verfügen und in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens vier Jahre in diesem Beruf tätig waren, reduziert sich die Theoretische Fortbildung auf 80 Unterrichtseinheiten.
Voraussetzung
Der Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikates „Entlastende Versorgungsassistenz“ ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Nachweis über einen qualifizierten Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder nach dem Krankenpflegegesetz
- Nachweis über eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren werden je Modul abgerechnet. Die Kosten für die gesamte Fortbildung richten sich nach den Berufsjahren und den daraus zu absolvierenden Unterrichtsseinheiten.
Die Preisangaben der einzelnen Modulen finden Sie in den jeweiligen Terminen.
Einzureichende Unterlagen für das Zertifikat
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungsdokument in Kopie)
- Nachweis der Dauer der Berufstätigkeit nach der Ausbildung mit Bescheinigung des beruflichen Werdegangs
- Nachweis der Hausbesuche im erforderlichen Umfang in Form von Hausbesuchsprotokollen (Muster sind über die Akadmie zu beziehen)
Hinweis
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
Förderungsmöglichkeiten
Hausarztaktionsprogramm NRW
Förderung des Landes für Hausärztinnen und Hausärzte
- www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm
Bildungsscheck
- www.bildungscheck.nrw.de
eLearning/Webinar Technische Voraussetzungen
Die Teilnahme setzt
- eine stabile Internetverbindung
- die aktuellste Version der Browser Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge, bzw. Safari bei iOS
- ein funktionierendes Audiosystem (z. B. Kopfhörer)
- eine Webcam und ein Mikrofon voraus.
Abschluss
Theoretische Fortbildung
Die Veranstaltungen schließen mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Praktische Fortbildung
Die praktische Fortbildung in Form von Hausbesuchsprotokollen muss anhand von Protokollen nachgewiesen werden.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt den Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss des Curriculums das Zertifikat "Entlastende Versorgungsassistenz EVA" aus.