01.01. - 31.12.2023#12345
Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
Beschreibung
Die Digitalisierung hat Auswirkungen auf viele Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Im Kontext einer veränderten Versorgungssituation sind an erster Stelle chronisch Kranke, ältere Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftige zu nennen. Telemedizinische Dienste unterstützen bei diesen Patientinnen und Patienten jeweils individuell die Betreuung im häuslichen Umfeld, z. B. durch die Überwachung von Vitalfunktionen und von Trainings- sowie Therapieplänen.
Telemedizin wird zur praktischen Hilfe bei der Anamnese, den unterschiedlichen Diagnostik- und Behandlungsschritten, bei OP-Indikation und -Überwachung bis zur Reha-Planung sowie auch in der Prävention eingesetzt. Weiteren Einsatz findet sie im Rahmen der Auswertung epidemiologischer, klinischer und wissenschaftlicher Daten. Bei allen telemedizinischen Anwendungen spielen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit eine erhebliche Rolle.
Medizinische Fachangestellte müssen ihre Kompetenzen vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen kontinuierlich weiterentwickeln. Bereits die Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte (in Kraft getreten im April 2006) modernisierte das bisherige Berufsbild der Arzthelferin bzw. des Arzthelfers hin zu einer Ausrichtung auf anspruchsvolle Handlungskompetenzen mit neuen Schwerpunkten wie: Kommunikation mit Patientinnen bzw. Patienten und im Team, insbesondere der Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Störungen, Patientenbetreuung, -koordinierung und -beratung, Praxismanagement, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit sowie Informations- und Kommunikations-technologien.
Das Musterfortbildungscurriculum greift die erweiterten Inhalte der Ausbildungsordnung auf und berücksichtigt die technologische Weiterentwicklung. Die Fortbildung vermittelt Kompetenzen und Inhalte, die über das Niveau der Ausbildung deutlich hinausgehen und sich auch für Wiedereingliederungsmaßnahmen eignen.
Auf Beschluss des Ausschusses „Medizinischer Fachberufe" und Ständige Konferenz
„Medizinische Fachberufe" der Bundesärztekammer wurde das Musterfortbildungscurriculum aus dem Jahr 2010 gemeinsam von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, dem Zentrum für Telematik und Telemedizin und der Bundesärztekammer sowie unter Beteiligung des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. aktualisiert.
Telemedizin wird zur praktischen Hilfe bei der Anamnese, den unterschiedlichen Diagnostik- und Behandlungsschritten, bei OP-Indikation und -Überwachung bis zur Reha-Planung sowie auch in der Prävention eingesetzt. Weiteren Einsatz findet sie im Rahmen der Auswertung epidemiologischer, klinischer und wissenschaftlicher Daten. Bei allen telemedizinischen Anwendungen spielen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit eine erhebliche Rolle.
Medizinische Fachangestellte müssen ihre Kompetenzen vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen kontinuierlich weiterentwickeln. Bereits die Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte (in Kraft getreten im April 2006) modernisierte das bisherige Berufsbild der Arzthelferin bzw. des Arzthelfers hin zu einer Ausrichtung auf anspruchsvolle Handlungskompetenzen mit neuen Schwerpunkten wie: Kommunikation mit Patientinnen bzw. Patienten und im Team, insbesondere der Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Störungen, Patientenbetreuung, -koordinierung und -beratung, Praxismanagement, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit sowie Informations- und Kommunikations-technologien.
Das Musterfortbildungscurriculum greift die erweiterten Inhalte der Ausbildungsordnung auf und berücksichtigt die technologische Weiterentwicklung. Die Fortbildung vermittelt Kompetenzen und Inhalte, die über das Niveau der Ausbildung deutlich hinausgehen und sich auch für Wiedereingliederungsmaßnahmen eignen.
Auf Beschluss des Ausschusses „Medizinischer Fachberufe" und Ständige Konferenz
„Medizinische Fachberufe" der Bundesärztekammer wurde das Musterfortbildungscurriculum aus dem Jahr 2010 gemeinsam von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, dem Zentrum für Telematik und Telemedizin und der Bundesärztekammer sowie unter Beteiligung des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. aktualisiert.
Den Teilnehmenden wird nach erfolgreicher Teilnahme an allen 4 Modulen ein Zertifikat ausgestellt. Aufgrund des Modulprinzips sind dabei anderweitig abgeleistete Teilkomponenten anzuerkennen, sofern sie diesem Musterfortbildungscurriculum gleichwertig sind.
Modul 1: Datenschutz/ Datensicherheit in der ambulanten Praxis
Datenschutz
- Ärztliche Schweigepflicht einhalten und Dokumentation durchführen
- Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen, Reichweite; Adressaten der Schweigepflicht
- Einschränkungen der ärztlichen Schweigepflicht
- Schweigepflichtentbindung durch Einwilligung
- Gesetzliche Offenbarungspflichten/-befugnisse
- Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen
- Anforderungen bei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
- Elektronische Dokumentation
- Eigene Dokumentation und externe Dokumente
- Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen
- Einsichtnahme in Patientenakte
- Datenschutzgrundlagen, -normen, -begriffe anwenden
- Datenschutzgesetze u. a.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Erlaubnisse zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Erfordernis datenschutzrechtlicher Einwilligungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
- Rechte des Patienten (Betroffenenrechte)
- Transparenz- und Informationspflichten
- Auskunftsrecht des Patienten
- Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung von Daten, Recht auf Datenübertragbarkeit
- Technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes überwachen
- Aufsichtsbehörden für den Datenschutz kennen
Datensicherheit
- Ziele und Aufgaben von Datensicherheit kennen
- Bedrohungsanalyse
- Maßnahmen zur IT-Sicherheit
- Elektronische Gesundheitskarte, elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief einordnen
Datenverarbeitung
- Einsatzbereich organisieren
- Anforderungen an Hard- und Software erfassen
- QM in der Datenverarbeitung anwenden
- Dokumentierte Informationen (Prozessbeschreibungen, Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Flussdiagramme, Checklisten, Organigramme, Mitarbeiterschulungen
- Datenschutzmanagement
- Aufbau eines Datenschutzmanagements durchführen
- Standard-Datenschutz-Modell anwenden
- Dokumentations- und Berichtspflichten durchführen
- Schulungskonzept entwickeln und anwenden
Modul 2: Informations- und Kommunikationstechnologie
Präsenz
- Telematikinfrastruktur
- Interoperabilität von Systemen
- Sichere Dokumentation (bezogen auf Elektronische Akten)
- Praxishomepage - Teil 1
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Technische Grundlagen
- Wissensbasierte Systeme (z. B. Patienten-APPs)
- Übersicht über Patienten- APPs
- Anwendungsschulung zur APP Nutzung
- Cybersicherheit
eLearning
- Interoperabilität in der eKommunikation
- Medizinische (und andere) Software - z. B. elVi Vorstellung/Möglichkeiten
- Praxishomepage - Teil 2
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Technische Grundlagen
- Webrecherchen
- Informationsbewertung
- BigData und Künstliche Intelligenz (KI), (Robotik)
Modul 3: Elektronische Praxiskommunikation und Telematik - Telemedizin Grundlagen
- Definition von Telemedizin
- Technische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin reflektieren
- Anwendungsformen und Verfahrensabläufe kennen
- Fernbehandlung kennen
- Interoperabilität im Versorgungsalltag
- Vergütung und Abrechnung
- Kontakt-/ Informationsstellen
- Technische Voraussetzungen kennen
Modul 4: Elektronische Praxiskommunikation und Telematik - Telemedizinische Anwendungen
- Telemedizinische Anwendungen einschließlich Hard- und Software
- Telemedizinische Verfahren überblicken
- Telekardiologie mit Tele-EKG, Herzschrittmacher und Defi-Monitoring und Übertragung per Mobilfunk
- Telediabetes mit Tele-Glukometer
- Teleradiologie-Netzwerke
- Teleneurologie, Telepsychiatrie, etc.
- Telenotarzt
- Videosprechstunde
- Mobile Anwendungen
- Telemedizin und Datenschutz
- Datenaufzeichnung, Datenspeicherung und Übertragungstechnologien beherrschen
- Daten unter Beachtung von Zugriffsrechten verwalten
- Rechtliche Grundlagen und technische Standards z. B. Röntgenverordnung
- DIN-Norm Teleradiologie
- Anleitung und Begleitung von Patienten
- Psychosoziale und praktische Aspekte verstehen
Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Hinweis
Modul 1:
Das Seminar ist mit 25 Unterrichtseinheiten anrechnungsfähig auf das Modul 6 "Elektronische Praxiskommunikation und Telematik" für den Pflichteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifizierung "Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung".
Modul 2:
Die Fortbildungsveranstaltung ist vollständig anrechnungsfähig auf den medizinischen Wahlteil im Rahmen der beruflichen Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“.
Die 8 UE umfassende Präsenzphase ist anrechenbarer Baustein auf den Refresherkurs gem. Delegationsvereinbarung Anlage 8 BMV-Ä § 7 (6).
Modul 3:
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.
Modul 4:
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.
Das Modul ist ein anrechnungsfähiger Baustein auf die Spezialisierungsqualifikation „Fachkraft für elektronische Praxiskommunikation und Telematik“ (80 UE) gem. Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
- stabile Internetverbindung
- Browser: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge bzw. Safari bei iOS
- funktionierendes Audiosystem und Mikrofon (z. B. Headset)
- Webcam
Förderungsmöglichkeit:
- Bildungsscheck
Bitte beachten Sie, dass nur Bildungschecks, die vor Veranstaltungsbeginn bzw. vor Beginn einer vorgeschalteten eLearning-Phase eingereicht werden, gültig sind und anerkannt werden.
Abschluss/Lernerfolgskontrolle
Modul 1:
Neben einer theoretischen Lernerfolgskontrolle, stellen die Teilnehmenden einen Teil einer Gruppenarbeit in der II. Präsenzveranstaltung vor.
Modul 2/3/4: Die Veranstaltung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Tags
Modul 1: DatenschutzbeauftragterDSGVOBDSG Modul 2/3: MFAModulWahlteilFachwirtFachwirtinEVANäPahausärztlichfachärztlichEntlastende VersorgungsassistentinSpezialisierungsqualifikationBundesärztekammerDelegationDigitalisierungTelemedizineHealthDIGAsKIInteroperabilitätDatenschutz;TelematikinfrastrukturGesundheits-AppCybersicherheitePAelektronische Patientenakteelektronischer Medikationsplanelektronische AU; Modul 4: MFAModulWahlteilFachwirtFachwirtinEVANäPahausärztlichfachärztlichEntlastende VersorgungsassistentinSpezialisierungsqualifikationBundesärztekammerDelegationDigitalisierungTelemedizineHealthDIGAsKIInteroperabilitätDatenschutzTelematikinfrastrukturGesundheits-AppCybersicherheitePAelektronische Patientenakteelektronischer Medikationsplanelektronische AUVideosprechstunde; Mobile Anwendungen;